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Kindes- und Erwachsenenschutz

Vormundschaftliche Massnahmen werden zum Schutz von hilfsbedürftigen Personen angeordnet. Grundlage hierfür ist das Schweizerische Zivilgestzbuch. Die Gründe für die Hilfsbedürftigkeit können ganz unterschiedlich sein wie z. B. geistige Behinderungen, körperliche und psychische Erkrankungen, Minderjährigkeit, Überforderungssituationen, Lebenskrisen, usw. Vormundschaftsliche Massnahmen können auch gegen den Willen der Betroffenen beschlossen werden.

Kindes- und Erwachsenenschutzdienst des Bezirks Baden
Gstühlplatz 2
5400 Baden

Fon 056 204 30 50
Fax 056 204 30 60

info@kesdbaden.ch

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Am 1. Januar 2013 trat das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft und löste das bestehende Vormundschaftsrecht ab. Anstelle der Vormundschaftsbehörde (Gemeinderat) ist ab 1. Januar 2013 das Familiengericht, c/o Bezriksgericht Baden, zuständig.

Familiengericht Baden
Mellingerstrasse 2a
5400 Baden

Fon 056 200 13 95 (Familiengericht Baden 1)
Fon 056 200 13 32 (Familiengericht Baden 2)

familiengericht.baden@ag.ch

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