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Jugendschutz Aargau

Vereinsfeste und Events

Der Jugendschutz ist gesetzlich vorgeschrieben und muss eingehalten werden. Erfolgreicher Jugendschutz trägt zum guten Gelingen einer Veranstaltung bei!

Die Jugendschutzbestimmungen verbieten den Verkauf und die Abgabe von:

  • Tabakwaren an unter 16-jährige
  • Wein, Bier und gegorenem Most an unter 16-jährige
  • Alcopops, Spirituosen und Aperitifen an unter 18-jährige

Detaillierte Informationen zum Jugendschutz erhalten Sie von:

Jugendschutz Aargau
Rain 41
5000 Aarau

Fon 062 832 40 90

www.jugendschutzaargau.ch
info@suchtpraevention-aargau.ch