Gesamtrevision Nutzungsplanung
Die rechtsgültige Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde Künten vom 12. Juni 2008 wurde am 22. Oktober 2008 durch den Regierungsrat genehmigt. In einer Teiländerung mit den Schwerpunkten Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe IVHB wurde die BNO revidiert (Beschluss Teiländerung am 29. Juni 2018) und am 21. November 2018 durch den Regierungsrat genehmigt.
Die Gemeinde Künten befasst sich zurzeit mit der Gesamtrevision der Nutzungsplanung. Der dazugehörige Verpflichtungskredit wurde an der Gemeindeversammlung vom 22. November 2022 eingeholt. Die konzeptionelle Grundlage für die räumliche Entwicklung der Gemeinde und Basis für die Revision der Nutzungsplanung ist das räumliche Entwicklungsleitbild (REL). Das REL stellt die Weichen für die Entwicklung der Gemeinde Künten. Der Zeithorizont für die Zielsetzungen des REL ist 2045. Die Arbeiten zum REL sind seit Ende 2022 abgeschlossen und im Jahr 2023 wurde mit der Gesamtrevision der Nutzungsplanung begonnen.

Planungskommission
Für dieses Vorhaben wurde eine Planungskommission gegründet, welche seit der Startsitzung im Mai 2023 grundsätzlich einmal pro Monat tagt. In der Planungskommission sind nebst der Projektleitung folgende Personen vertreten:
- Daniel Schüepp, Gemeindeammann
- Seraina van Baar, Gemeinderätin
- Corinne Kohler
- Urs Leuenberger
- Franziska Schüpbach
- Peter Staubli
Das Raumplanungsgesetz verpflichtet die Gemeinden, bei erheblich geänderten Verhältnissen ihre Nutzungspläne zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Eine Überprüfung der Nutzungspläne ist spätestens nach Erreichen des Planungshorizonts von 15 Jahren erforderlich. Mit der grundeigentümerverbindlichen Festlegung der Gewässerräume in der kommunalen Nutzungsplanung steht unterdessen eine weitere wichtige Aufgabe der Gemeinden an.
Die Gemeinde Künten legt grossen Wert darauf, die Bevölkerung bei der Gesamtrevision Nutzungsplanung transparent zu informieren. Aus diesem Grunde werden Informationsveranstaltungen abgehalten, teilweise bloss für die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer und wiederum sind Veranstaltungen für die gesamte Bevölkerung geplant.
In einem ersten Schritt wurden die vorhandenen Inventare aktualisiert. Hierfür wurden diverse Liegenschaftsbesichtigungen vorgenommen, um das Bauinventar zu erneuern. Ebenfalls wurde das Naturinventar angepasst und den Grundeigentümer an der Informationsveranstaltung vom 27. Februar 2024 vorgestellt. Als nächstes wird der Gewässerraum und der Hochwasserschutz analysiert und bei Bedarf angepasst. Dies sind alles wichtige Schritte, welche für die Überarbeitung und Anpassung der BNO notwendig sind.
Mitwirkungsverfahren
Am Mittwoch, 24. September 2025 fand die nächste Informationsveranstaltung zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung statt. Der Gemeinderat und die Arbeitsgruppe haben zusammen mit der externen Fachunterstützung der Bevölkerung die bisherigen Erkenntnisse präsentiert und über das bevorstehende Mitwirkungsverfahren informiert. Die Präsentation der Infoveranstaltung finden Sie hier.
Das Mitwirkungsverfahren beginnt am Donnerstag, 25. September 2025. Die Unterlagen liegen bis zum 27. Oktober 2025 während 30 Tagen öffentlich auf. Sie finden die Unterlagen untenstehend sortiert nach Zugehörigkeit.
Das Formular für Eingaben im Mitwirkungsverfahren finden Sie hier: Formular Mitwirkungsverfahren
Behördenverbindlich
Ensembleschutzzonen
Mehrwertabgeltung
Räumliches Entwicklungsleitbild
Vertiefungsstudie Entwicklungsgebiete
Vollzugshilfe Grünflächenziffer
Grundeigentümerverbindlich
Bau- und Nutzungsordnung
Bauzonenplan
Kulturlandplan
Orientierend
Änderungsplan
Bauinventar
BNO synoptisch
Landschaftsinventar Bericht
Landschaftsinventar Plan
Planungsbericht
Aufhebung Sondernutzungspläne
Im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung sollten die rechtskräftigen Sondernutzungspläne (Erschliessungs- und Gestaltungspläne nach §§17 und 21 BauG) überprüft werden, da Anpassungen der Zonierung, der Vorschriften in der Bau- und Nutzungsordnung usw. zu Differenzen führen können. Dies erfolgt in einem separaten, parallel zur Nutzungsplanung laufenden Verfahren, damit bei Bedarf einzelne Regelungen in die allgemeine Nutzungsplanung integriert werden können.
| Nr. | Name | Genehmigung Kanton | Aufheben? |
|---|---|---|---|
| 1 | Überbauungsplan Bürli | 1982 | Ja |
| 2 | Überbauungsplan Unterdorf / Hofacher | 1987 | Ja |
| 3 | Überbauungsplan Chlostermatt | 1987 | Ja |
| 4 | Überbauungsplan Künterstrasse | 1992 | Ja |
| 1 | Gestaltungsplan Bürli | 1982 | Ja |
| 2 | Gestaltungsplan Wohn- und Gewerbepark | 2008 | Nein |
| 3 | Gestaltungsplan Chüeweid | 2011 / 2014 | Nein |
| 4 | Gestaltungsplan Breiti | 2013 / 2016 | Nein |
| 5 | Gestaltungsplan Breiti II | 2025 | Nein |
Sondernutzungspläne
Überbauungsplan Bürli
Überbauungsplan Unterdorf / Hofacher
Überbauungsplan Chlostermatt
Überbauungsplan Künterstrasse
Gestaltungsplan Bürli
Gestaltungsplan Wohn- und Gewerbepark
Gestaltungsplan Chüeweid
Gestaltungsplan Breiti
Gestaltungsplan Breiti II
Planungsbericht Aufhebung
Übersichtsplan Aufhebung
Der Gemeinderat Künten wird regelmässig über den aktuellen Stand der Gesamtrevision Nutzungsplanung informieren. Bleiben Sie informiert und abonnieren unseren Newsletter.