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Sozialdienst

Gemäss Sozialhilfegesetz haben Personen, die unter dem sozialen Existenzminimum leben Anrecht auf finanzielle Leistungen. Anspruch auf finanzielle Hilfe besteht, wenn die eigenen Mittel oder andere finanzielle Hilfen wie zum Beispiel Arbeitslosentaggelder, Renten, Stipendien, Unterstützung durch Familienmitglieder fehlen oder nicht genügen. Schulden werden in der Regel berücksichtigt.

Massgebend für die Berechnung des Existenzminimums sind die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe. Der Soziale Dienst hat den Auftrag, die SozialhilfeempfängerInnen darin zu unterstützen, möglichst rasch ihre finanzielle Unabhängigkeit zu erreichen.

Leistungen der Sozialhilfe werden aus Steuergeldern finanziert und sind grundsätzlich rückerstattungspflichtig. Nach Beendigung der finanziellen Unterstützung wird geprüft, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse Rückzahlungen zulassen.

 

Jugend-, Familien- und Seniorenberatung
Soziale Dienste Region Baden
Täfernstrasse 7a
5405 Baden-Dättwil

Fon 056 210 43 45
www.jefb.ch
jfb-regionbaden@jfbb.ch

Weitere Informationen zur Jugend-, Familien- und Seniorenberatung Soziale Dienste Region Baden sowie dem genauen Standort finden Sie hier.

ÖFFNUNGSZEITEN
Wochentag Morgen Nachmittag
Montag 08.00 – 11.30 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 11.30 Uhr 14.00 – 16.30 Uhr
Mittwoch geschlossen 14.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag 08.00 – 11.30 Uhr 14.00 – 16.30 Uhr
Freitag 07.00 – 13.30 Uhr  
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