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Waldhütte Künten

Seit 27. Oktober 2025 verfügt die Gemeinde Künten über eine Waldhütte, welche von der Bevölkerung gemietet werden kann.

  • Hier befindet sich der: Standort der Waldhütte
  • Die Waldhütte eignet sich für Anlässe bis 24 Personen.
  • Es sind vier Parkplätze vorhanden. Diese sind jedoch nicht zugesichert und dem Parkierungsreglement unterstellt.
  • Die Aussenfeuerstelle inkl. Sitzgelegenheit stehen allen Personen zur Verfügung und können nicht gemietet werden.
  • Die Waldhütte verfügt über eine moderne Ausstattung mit Schwedenofen, Warmwasser, Toilette,  Industrie-Geschirrspüler, Küche mit Kochherd, Kühlschrank inkl. Gefrierfach sowie Geschirr, Besteck und Gläser für 24 Personen.
  • Weitere Informationen sind dem Benützungsreglement und der Hausordnung zu entnehmen: Benützungsreglement und Hausordnung
  • Detaillierte Angaben zum Inventar gibt es hier. Hinweis: Kaffeemaschine, Festgarnitur, Raclette-Ofen und Fondue-Caquelon sind nicht vorhanden und müssen selbst organisiert werden.

      

      

Reservation Waldhütte

Die Waldhütte kann direkt über das Reservationstool online gebucht werden.

  • Die Reservation gilt pro Tag von 10 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages. 
  • Der Anlass darf nachts bis maximal 04:00 Uhr dauern. Ab 22:00 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten.
  • Mit der Reservation ist die Art der Veranstaltung zu deklarieren.
  • Die reservierende Person trägt die Verantwortung.
  • Die Benützungskosten betragen für Mieter von Künten CHF 150.00 bzw. für Auswärtige CHF 250.00 pro Tag / Abend.
  • Das Umgehen der Mietgebühren für Auswärtige durch Küntner Anwohner/innen ist nicht gestattet.
  • Bei Mietern unter 18 Jahren ist die Reservation von gesetzlichen Vertretern vorzunehmen, welche während des ganzen Anlasses die Aufsicht übernimmt und die Verantwortung trägt.
  • Veranstaltungen mit extremistischem Hintergrund sind verboten.
  • Werden bei der Reservation falsche Angaben gemacht, ist die Reservation ungültig.
  • Die Reservation erhält ihre Gültigkeit mit der definitiven Buchungsbestätigung per E-Mail durch die Gemeindeverwaltung.