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Eingetragene Partnerschaft

Zwei Personen gleichen Geschlechts können ihre Partnerschaft eintragen lassen. Dies erfolgt durch Unterzeichnung einer Erklärung beim Zivilstandsamt. Bevor die Erklärung beurkundet werden kann, ist ein Vorverfahren durchzuführen. Zuständig für das Vorverfahren ist wahlweise das Zivilstandsamt am Wohnsitz einer der beiden Partnerinnen bzw. Partner. Es sind Dokumente zu beschaffen und beim Zivilstandsamt ist ein entsprechendes Gesuch einzureichen. Für das Vorverfahren ist mit dem Zivilstandsamt ein Termin zu vereinbaren. Folgende Dokumente, welche nicht älter sein dürfen als 6 Monate, sind mitzubringen:

Schweizer Staatsangehörige

  • Personenstandsausweis (zu beziehen beim Zivilstandsamt des Heimatortes / Nur nötig, wenn noch nicht im Informatisierten Standesregister. Weitere Auskünfte erteilt das Zivilstandsamt.)
  • Wohnsitzbescheinigung für nicht in Mellingen wohnhafte Personen (zu beziehen bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes
  • Pass oder Identitätskarte

Ausländische Staatsangehörige

Dokumente über Geburt, Geschlecht, Name, Abstammung, Zivilstand, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz.

Nach Abschluss des Vorverfahrens kann die Partnerschaft innerhalb von drei Monaten eingetragen werden. Das Vorverfahren kann, insbesondere bei ausländischen Staatsangehörigen, längere Zeit in Anspruch nehmen. Das Vorverfahren und die Eintragung der Partnerschaft sind mit Kosten verbunden. Das Zivilstandsamt behält sich vor, Vorschusszahlungen zu verlangen.

Das Zivilstandsamt erteilt gerne weitere Auskünfte.

Die Eintragung der Partnerschaft findet auf Wunsch der Paare in den vom Gemeinderat bestimmten Trauungslokalen zu den Trauungszeiten statt.

Informationen über die seit 01.01.2013 geltenden Möglichkeiten der Namensführung bei Eintragung der Partnerschaft finden Sie hier:

Merkblatt über die Namensführung bei Eintragung der Partnerschaft