Ehe
Bevor eine Ziviltrauung vorgenommen werden kann, ist ein Vorbereitungsverfahren durchzuführen. Zuständig für das Vorbereitungsverfahren ist wahlweise der schweizerische Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams. Die Brautleute haben Dokumente zu beschaffen und beim Zivilstandsamt ein entsprechendes Gesuch einzureichen. Für das Vorbereitungsverfahren ist mit dem Zivilstandsamt ein Termin zu vereinbaren. Folgende Dokumente, welche nicht älter sein dürfen als 6 Monate, sind beizubringen:
Schweizer Staatsangehörige
- Personenstandsausweis (zu beziehen beim Zivilstandsamt des Heimatortes / Nur nötig, wenn noch nicht im Informatisierten Standesregister. Weitere Auskünfte erteilt das Zivilstandsamt.)
- Wohnsitzbescheinigung (zu beziehen bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes)
- Pass oder Identitätskarte
weitere Informationen zur Eheschliessung
Ausländische Staatsangehörige
Dokumente über Geburt, Geschlecht, Name, Abstammung, Zivilstand, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz.
Das Zivilstandsamt verfügt über detaillierte Listen der einzelnen Staaten.
Weitere Informationen:
Homepage des Gemeindeamtes Zürich
Nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens und nach einer Sperrfrist von 10 Tagen kann die Ehe innerhalb von drei Monaten geschlossen werden. Das Vorbereitungsverfahren kann, insbesondere bei ausländischen Staatsangehörigen, längere Zeit in Anspruch nehmen. Die Ehevorbereitung und die Eheschliessung sind mit Kosten verbunden. Das Zivilstandsamt behält sich vor, Vorschusszahlungen zu verlangen.
weitere Informationen zur Eheschliessung
Das Zivilstandsamt erteilt gerne weitere Auskünfte.
Informationen zum seit 01.01.2013 geltenden Namensrecht finden Sie hier:
Merkblatt über die Namensführung bei Eheschliessung