Navigieren in der Gemeinde Künten

Inventare

Aufnahme und Ausfertigung von Steuerinventaren in Todesfällen (§ 210 ff Steuergesetzgebung des Kantons Aargau).

Es werden grundsätzlich Steuerinventare erstellt. In Ausnahmefällen, wo das Gesetz (Zivilgesetzbuch) dies vorsieht, können auch öffentliche- und Sicherungsinventare, d.h. also Erbschaftsinventare, erforderlich sein. Erbinnen/Erben und Erbenvertreterinnen/Erbenvertreter sind gebeten, sich über das Verfahren, für eine persönliche Orientierung mit der Inventurbeamtin in Verbindung zu setzen.

Erbenverzeichnisse können durch Berechtigte bei der Inventurbeamtin unter Angabe des Verwendungszwecks mündlich oder schriftlich bestellt werden. Erbbescheinigungen stellt das Gerichtspräsidium Baden aus. Formulare für die Bestellung einer Erbbescheinigung können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

open positions