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Identitätskarte und Schweizerpass

Benötigen Sie einen neuen Pass?

Ausweiszentrum Aargau

Benötigen Sie eine neue Identitätskarte?

Am Schalter der Einwohnerdienste stellen Sie persönlich den Antrag. Sie weisen sich über Ihre Identität aus mit der bereits vorhandenen Identitätskarte. Minderjährige benötigen die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters.

Gemeindeverwaltung
Kirchweg 11
5444 Künten
Fon 056 485 84 84
Fax 056 485 84 80

Öffnungszeiten:

Unsere Öffnungszeiten

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach vorgängiger Vereinbarung möglich.

Was ist zu tun?

Für einen Antrag zur Ausstellung eines neuen Ausweises sind unbedingt folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Persönliche Vorsprache
  • alte Identitätskarte
  • Passfoto (neue Bestimmungen)
  • Bei Verlust der Identitätskarte: die Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle (zur Identifikation IDK/Pass/Führerschein)
  • Wenn ein neuer Ausweis für ein Kind beantragt wird: ab Geburt ein Passfoto. Es werden keine Kindereinträge im Reisepass der Eltern vorgenommen. Ab dem 7. Altersjahr müssen die Kinder persönlich mit den Eltern am Schalter der Einwohnerdienste erscheinen.

Wie lange sind die Ausweise gültig?

Ausweisart Gültigkeitsdauer
Erwachsene Kinder bis 3 Jahre Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

Pass 10

Gebühr:

10 Jahre

145.–

3 Jahre

65.–

5 Jahre

65.–

Identitätskarte

Gebühr:

10 Jahre

Fr. 70.–

3 Jahre

Fr. 35.–

5 Jahre

Fr. 35.–

Pass 10 und ID

Gebühr:

10 Jahre

Fr. 158.–

3 Jahre

Fr. 78.–

5 Jahre

Fr. 78.–

Provisorischer Pass

Gebühr:

12 Monate
maximal

Fr. 105.–

12 Monate
maximal

Fr. 105.–

12 Monate
maximal

Fr. 105.–

Wie lange dauert die Ausstellung eines Ausweises?

Die Lieferfrist des Passes 10 und der Identitätskarte beträgt im Innland 10 Arbeitstage ab Genehmigung des Antrages durch die zuständige Stelle. Die Gebühren sind bei der Beantragung am Schalter bar, mit Maestro oder mit der Postcard zu begleichen.

Welche Kriterien muss das Passfoto erfüllen?

Format

  • Bildgrösse 35 x 45 mm (ohne Rand).
  • Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke mindestens 29 mm, höchstens 34 mm.
  • Bei einer Person mit voluminösem Haar darf die Gesichtshöhe von 29 mm nicht unterschritten werden. Es ist wichtiger, das Gesicht in der richtigen Grösse abzubilden als die vollständige Frisur (die Haare dürfen ausnahmsweise den Rand überschreiten).
  • Bei Kindern unter 11 Jahren muss die Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke mindestens 23 mm betragen.
  • Es darf keine Knicke, Unebenheiten und Verunreinigungen aufweisen.
  • Es darf keine abgerundeten Ecken haben.
  • Es darf keine Pixelstruktur ersichtlich sein.
  • Fotos mit Personen in Uniform sind nicht gestattet.
  • Bei Kleinkindern oder behinderten Personen müssen nicht zwingend alle Anforderungen erfüllt sein. Insbesondere bezüglich Blick in die Kamera, neutralem Gesichtsausdruck und Kopfgrösse sind Abweichungen akzeptabel.

Körperhaltung, Kopfposition, Gesichtsausdruck und Blickrichtung

  • Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt).
  • Gesichtsausdruck neutral, Mund geschlossen (freundlicher Gesichtsausdruck ist erlaubt!).
  • Auch bei Kindern darf weder eine andere Person noch ein Gegenstand auf dem Foto ersichtlich sein.

Brillenträger

  • Augen dürfen nicht durch Brillengestelle verdeckt werden.
  • Keine Spiegelung der Brillengläser.

Ausleuchtung, Schärfe und Kontrast

  • Foto muss scharf und kontrastreich sein.
  • Ausleuchtung gleichmässig (keine Schatten im Gesicht).

Hintergrund

  • Hintergrund einfarbig, einheitlich und neutral; keine Schatten.
  • Klare Trennung zwischen Hintergrund und Kopf.

Kopfbedeckung

  • Grundsätzlich nicht erlaubt. Kein Stirn- oder augenfälliges Haarband oder auf den Kopf geschobene Brille etc.

Fotoqualität und weitere Anforderungen

  • Es werden Schwarzweiss- und Farbfotos zugelassen. Das Foto im Ausweis wird schwarzweiss sein.
  • Das Foto darf nicht älter als ein halbes Jahr sein.

Die Gebühren sind bei der Antragsstellung auf der Gemeindekanzlei direkt zu bezahlen.
Die Identitätskarte wird Ihnen ca. 10 Arbeitstage nach Antragsstellung per Einschreiben zugestellt oder kann bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden (falls noch gültige Ausweise annulliert werden müssen).
Weitere Informationen zu den Ausweisschriften finden Sie unter den untenstehenden Links.