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Handlungsfähigkeitszeugnis

Ab Inkrafttreten des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts und damit auch der neuen Behördenorganisation am 1. Januar 2013 können die Einwohnerdienste keine Handlungsfähigkeitszeugnisse mehr ausstellen. Der Gemeinderat ist ab 1. Januar 2013 nicht mehr Vormundschaftsbehörde. Neu zuständig ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Familiengericht) die gestützt auf das neue Recht allein zuständig ist die Handlungsfähigkeit einzuschränken.