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Adressauskünfte

Sofern Sie einen berechtigten und gültigen Interessennachweis (z.B. Kopie Vollmacht, Antrag, Rechnung, Vertrag etc.) vorlegen, können wir Ihnen gemäss § 16 des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) folgende Daten bekannt geben:

Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Heimatort, Zu- und Wegzugsort sowie Zu- und Wegzugdatum.

Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt.

Adressauskünfte werden nur auf schriftliche Anfrage erteilt. Bitte legen Sie Ihrer Anfrage an die Einwohnerdienste Künten, Kirchweg 11, 5444 Künten, den Interessennachweis, ein frankiertes und adressiertes Rückantwortcouvert und CHF 20.00 in Briefmarken oder Bargeld bei.