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Gemeindenachrichten vom 26. Juni 2026

Gemeindenachrichten der Gemeinde Künten vom 26. Juni 2026

Budget 2027
In nächster Zeit wird das Budget 2027 erstellt. Die Bürgerinnen und Bürger oder Vereine, welche Anträge stellen möchten, können diese bis zum 15. Juli 2026 der Abteilung Finanzen (finanzen@kuenten.ch) melden.

Sommeröffnungszeiten
Vom 6. Juli bis 7. August 2026 gelten für die Verwaltung folgende Öffnungszeiten:

Tag               Morgen                          Nachmittag

Montag         08.00 – 11.30 Uhr         geschlossen

Dienstag       08.00 – 11.30 Uhr         14.00 – 16.30 Uhr

Mittwoch      08.00 – 11.30 Uhr         geschlossen

Donnerstag   08.00 – 11.30 Uhr         geschlossen

Freitag          07.00 – 11.30 Uhr         geschlossen

Mütter- und Väterberatung
Die nächste Mütter- und Väterberatung findet am Mittwoch, 1. Juli 2026 im Sitzungszimmer Parterre des Gemeindehauses Stetten von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt.

Buchen Sie den Termin im Online-Reservationssystem der Mütter- und Väterberatung (www.mvb- baden.ch). Beratung ohne Voranmeldung jeweils Mo-Fr von 09:00-17:00 Uhr an der Täfernstrasse 5 in Baden-Dättwil.

 

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Im Strassenraum muss die Übersicht zugunsten der Verkehrssicherheit dauerhaft gewährleistet sein. Pflanzen dürfen nicht in den Strassenraum ragen. Grundeigentümerinnen und --eigentümer müssen Bäume und Sträucher dauerhaft so unter der Schere halten, dass der Pflanzenwuchs den Verkehr nicht beeinträchtigt. Das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern entlang von Strassen und Gehwegen ist deshalb eine Daueraufgabe.

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen sind gebeten, überhängende Bäume, Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass Äste bis auf 4.50 Meter Höhe über der Fahrbahn nicht in den Strassenraum hineinragen. Dazu gehören auch Strassen und Wege, die im Eigentum Privater stehen und gestützt auf öffentliche Fuss- und/oder Fahrwegrechte dem Gemeingebrauch zugänglich sind.

Über Gehwegen hat die lichte Höhe mindestens 2.50 Meter zu betragen. Verkehrssignale, Strassenlampen und Strassenbezeichnungen dürfen nicht verdeckt und der ungehinderte Zugang zu den Hydranten, Kabelverteilkabinen der Stromversorgung, Beleuchtungskandelabern und anderen öffentlichen Anlagen muss dauernd gewährleistet sein. Im Bereich von Einmündungen, Ausfahrten und Kreuzungen sind ausserdem die gesetzlich festgelegten Sichtzonen zwingend einzuhalten.

Das Zurückschneiden hat bis spätestens Ende Juni zu erfolgen. Nach unbenütztem Ablauf der Frist sieht sich der Gemeinderat gezwungen, das Zurückschneiden durch das Bauamt, auf Kosten der säumigen Grundeigentümer, zu veranlassen. Die entstandenen Kosten werden in Rechnung gestellt. Für allfällige Schäden durch das Schneiden der Bäume und Pflanzen kann das Bauamt bzw. die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden. Der Gemeinderat wird dies ohne weitere Mahnung durchsetzen.

Der Gemeinderat dankt den Anwohnerinnen und Anwohner, welche ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit fristgerecht leisten.

Der Gemeinderat

open positions