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Opferhilfe-Nummer 142

Mit der Einführung der nationalen Opferhilfe-Nummer 142 steht Gewaltopfern ein rund um die Uhr erreichbares Unterstützungsangebot in der ganzen Schweiz zur Verfügung.

Ältere Menschen, insbesondere betagte Personen und deren Umfeld erhalten damit eine weitere Möglichkeit, sich in Gewaltsituationen im privaten oder öffentlichen Raum an eine vertrauenswürdige Stelle zu wenden, die in Krisen interveniert und eine Basisberatung anbietet.

Die Opferhilfe Schweiz und das Nationale Kompetenzzentrum Alter ohne Gewalt arbeiteten bereits bei der Entwicklung und Umsetzung der nationalen Sensibilisierungskampagnen “Es ist nie zu spät, Hilfe zu holen” und “Gewalt bei älteren Paaren” eng zusammen. Die wertvolle Zusammenarbeit pflegen wir auch zukünftig.

Die Opferhilfe-Nummer 142 erfüllt drei Zwecke gemäss Opferhilfegesetz in Fällen von körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt:

  • Krisenintervention: Handelt es sich um einen Notfall und benötigen die Anrufenden dringende Hilfe, findet unmittelbar eine Krisenintervention statt.
  • Basisberatung: Anrufende werden stabilisiert und erhalten Basisinformationen.
  • Triage/Weitervermittlung: Wird keine unmittelbare Hilfe benötigt, werden die Anrufenden für weiterführende Beratungen an zuständige Stellen überwiesen.

Das Nationale Kompetenzzentrum Alter ohne Gewalt ist die auf Gewalt, Misshandlung, Missbrauch im Alter und auf Altersdiskriminierung spezialisierte Fachstelle, welche als niederschwellige Anlaufstelle für Betroffene ab 58 Jahren, deren Angehörige, Bezugspersonen (z.B. Freunde, Nachbarn) und Fachorganisationen kostenlos zur Verfügung steht.

In der Deutschschweiz bietet die Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter UBA den Meldenden eine Orientierung, Beratung und Hilfe im öffentlichen und institutionellen Rahmen zu möglichen Entwicklungsschritten an bei: 

  • Aktiver, passiver und selbstverursachter Vernachlässigung
  • Finanziellem/ökonomischem Missbrauch
  • Digitaler Gewalt/Missbrauch (Cyber-Gewalt)
  • Medikamentösem Missbrauch
  • Verletzung der Grundrechte (Freiheitsberaubung, Unterschlagen der Post, Bankauszügen, Stimmzettel oder von Ausweispapieren) und
  • Altersdiskriminierung (Ageism)

Fachpersonen leisten Unterstützung für Personen, die sich bei psychischer, körperlicher, sexueller Gewalt direkt an die Anlaufstelle (Telefon 0848 00 13 13, info@alterohnegewalt.ch) wenden und arbeiten mit der Opferberatung zusammen.

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