Bedingtes Feuerverbot
Bedingtes Feuerverbot
Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage weisen die Bodenmessdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit, wenn auch auf tiefem Niveau. Das absolute Feuerverbot und Feuerwerksverbot wird aus diesem Grund per 27. August 2026, 12.00 Uhr aufgehoben und durch ein bedingtes Feuerverbot ersetzt.
Bedingtes Feuerverbot – ab Donnerstag, 27. August 2026, 12.00 Uhr, gilt auf dem gesamten Kantonsgebiet Aargau die Gefahrenstufe 4 von 5: grosse Gefahr.
Mit heutiger Allgemeinverfügung hat der Vorsteher des Departements Gesundheit und Soziales per Donnerstag, 27. August 2026, 12.00 Uhr, ein bedingtes Feuerverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet erlassen (Gefahrenstufe 4 von 5 – grosse Gefahr):
- Das Feuern aller Art ist im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand zum Waldrand 50 Meter) im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills.
- Im Siedlungsgebiet und im Offenland ist das Feuern in unbefestigten Feuerstellen im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrill.
- Das bedingte Feuerverbot gilt ab dem 27. August 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf.