Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot
Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot
Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot
Wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit ist der Boden sowohl in Wäldern als auch Fluren und Siedlungsgebieten extrem abgetrocknet. Ausbleibende Niederschläge sowie die anhaltende Trockenheit verschärfen die Gefahr für Wald- und Flurbrände. Das Risiko von Wald- und Flurbränden im ganzen Kantonsgebiet ist daher sehr gross.
Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot – ab Dienstag, 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, gilt auf dem gesamten Kantonsgebiet Aargau die höchste Gefahrenstufe 5 von 5: sehr grosse Gefahr.
Mit heutiger Allgemeinverfügung hat der Vorsteher des Departements Gesundheit und Soziales per morgen Dienstag, 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet erlassen (höchste Gefahrenstufe 5 von 5 erhöht – sehr grosse Gefahr):
- Das Feuern aller Art ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills.
- Das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten.
- Das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot gilt ab dem 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf.