Todesfall
Todesfälle sind raschmöglichst dem Zivilstandsamt des Sterbeortes zu melden. Wenn das Zivilstandsamt nicht erreichbar ist (ausserhalb der Bürozeit, an Sonn- und Feiertagen) kann mit einem Bestattungsunternehmen Kontakt aufgenommen werden. Sie finden sämtliche Besttatungsunternehmen des Kantons hier.
Todesfälle von Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Künten müssen zudem bei der Gemeindekanzlei (056 485 84 84) gemeldet werden. Die Gemeindekanzlei unterstützt die Angehörigen bei der Organisation der Beisetzung und der Abdankung.
www.info-ag.ch (Anlauf- und Beratungsstelle Aargau für betagte Personen und ihre Angehörigen)